Der Kultururlaub kann aufgeteilt werden, wobei jeder Teilurlaub mindestens 4 Stunden betragen muss.
Bei Teilzeitarbeitnehmern wird die Zahl der Kultururlaubstage anteilig berechnet.
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Der Kultururlaub kann aufgeteilt werden, wobei jeder Teilurlaub mindestens 4 Stunden betragen muss.
Bei Teilzeitarbeitnehmern wird die Zahl der Kultururlaubstage anteilig berechnet.