Nein. Der Kultururlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt.
Demzufolge gelten während der Dauer des Kultururlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.
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Nein. Der Kultururlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt.
Demzufolge gelten während der Dauer des Kultururlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.