D8r14 - Wird die Ausführung des Arbeitsvertrags durch den Kultururlaub ausgesetzt?

Nein. Der Kultururlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt.

Demzufolge gelten während der Dauer des Kultururlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.

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