D8r10 - Bei wem und innerhalb welcher Frist muss der Arbeitnehmer seinen Kultururlaub beantragen?

Der Kultururlaub wird nach Stellungnahme einer beratenden Kommission von dem für die Kultur zuständigen Minister bewilligt.

Der Arbeitnehmer muss seinen Antrag mindestens zwei Monate vor dem Datum der Veranstaltung, für die der Urlaub beantragt wird, beim Minister einreichen.

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