Aus der Begründung des Gesetzentwurfs geht hervor, dass die Idee der Wiedereinführung des Kultururlaubs unter neuen Bedingungen „Teil des Wunsches der Regierung ist, dem Sektor die Mittel zur Förderung und Verbreitung der in Luxemburg geschaffenen künstlerischen und kulturellen Produktionen zu geben, um die künstlerische und kulturelle Reichweite auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu stärken.“
Der Zweck des Kultururlaubs besteht darin, die Teilnahme an hochrangigen kulturellen Veranstaltungen, anerkannten Veranstaltungen, die nicht Teil der hauptberuflichen Tätigkeit des Antragstellers sind, zu ermöglichen oder aber die Möglichkeit zu bieten, an einer von einer zugelassenen Einrichtung angebotenen speziellen Schulung im Kultursektor teilzunehmen.