Arbeitnehmer, die in den Genuss des Sprachurlaubs gelangen, haben für jede Urlaubsstunde Anspruch auf eine dem durchschnittlichen Stundenlohn (die Berechnung erfolgt nach der gleichen Methode wie beim Jahresurlaub) entsprechende Ausgleichsentschädigung. Diese Entschädigung darf das 4-Fache des sozialen Mindeststundenlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten.
Die Ausgleichsentschädigung wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber den Betrag der Ausgleichsentschädigung und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis eines bereitgestellten Formulars.