Der Sprachurlaub wird für Luxemburgischkurse bewilligt, die in Luxemburg oder im Ausland von den folgenden Einrichtungen organisiert werden:
- von Einrichtungen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
- von Berufskammern;
- von Gemeinden;
- von diesbezüglich vom Minister für Bildung individuell zugelassenen Stiftungen, natürlichen Personen und privatrechtlichen Vereinigungen;
- von Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Durch andere Bestimmungen vorgesehene und mitfinanzierte Fortbildungen und insbesondere Fortbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs von Betriebsratsmitgliedern kommen hingegen nicht für die Bewilligung des Sprachurlaubs infrage.