D8q4 - Für welche Fortbildungen können Arbeitnehmer den Sprachurlaub in Anspruch nehmen?

Der Sprachurlaub wird für Luxemburgischkurse bewilligt, die in Luxemburg oder im Ausland von den folgenden Einrichtungen organisiert werden:

  1. von Einrichtungen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
  2. von Berufskammern;
  3. von Gemeinden;
  4. von diesbezüglich vom Minister für Bildung individuell zugelassenen Stiftungen, natürlichen Personen und privatrechtlichen Vereinigungen;
  5. von Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Durch andere Bestimmungen vorgesehene und mitfinanzierte Fortbildungen und insbesondere Fortbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs von Betriebsratsmitgliedern kommen hingegen nicht für die Bewilligung des Sprachurlaubs infrage.

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