Die Gesamtdauer des Sprachurlaubs ist auf 200 Stunden begrenzt.
Diese Höchstdauer ist zwingend in 2 Blöcke von je 80 bis 120 Stunden pro Person für die gesamte berufliche Laufbahn aufzuteilen.
Nur wer eine mit einem Diplom oder einer sonstigen Erfolgsbescheinigung abgeschlossene Fortbildung für den 1. Block aufzuweisen hat, ist berechtigt, den 2. Block in Anspruch zu nehmen.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden, wobei die Mindesturlaubsdauer des Sprachurlaubs eine halbe Stunde pro Tag beträgt.
Bei Teilzeitarbeitnehmern wird die Zahl der Urlaubsstunden anteilig berechnet.