D8p2 - Wie lange dauert der Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter?

Der Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter beträgt für jede Versammlung oder jede Sitzung der aufgeführten Sozialversicherungsträger oder Sozialgerichtsbarkeiten maximal 4 Arbeitsstunden.

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