Der Arbeitgeber bewilligt den Adoptionsurlaub, wenn der Arbeitnehmer eine vom Gericht ausgestellte Bescheinigung über die Einleitung des Adoptionsverfahrens vorgelegt hat.
Um in den Genuss des Adoptionsurlaubs und einer finanziellen Entschädigung zu kommen, muss der betroffene Arbeitnehmer darüber hinaus:
- gesetzlich versichert (Kranken-/Mutterschaftsversicherung) gewesen sein;
- und zwar während mindestens 6 Monaten im Laufe der dem Adoptionsurlaub vorangegangenen 12 Monate.
Während des Adoptionsurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Geldleistung von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS). Die Entschädigung kann nicht gemeinsam mit Krankengeld oder einem anderen beruflichen Einkommen bezogen werden.