Bei Adoption eines Kindes oder mehrerer Kinder, das/die das Alter von 12 Jahren noch nicht erreicht hat/haben, hat einer der beiden Ehepartner, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, Anspruch auf einen Adoptionsurlaub.
Wenn beide Elternteile im Rahmen eines Arbeitsvertrags angestellt sind und die Voraussetzungen für die Bewilligung des Adoptionsurlaubs erfüllen, müssen sie gemeinsam bestimmen, wer von ihnen den Urlaub nehmen wird.
Wenn der Adoptionsurlaub von einem Elternteil beantragt und diesem gewährt wurde, kann er seitens des anderen Elternteils nicht mehr beantragt werden.
Der Ehepartner, der nicht in den Genuss des Adoptionsurlaubs kommt, hat bei Adoption eines Kindes unter 16 Jahren Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub (oder mehr, je nach im Unternehmen geltenden Tarifvertrag).