Die Pauschal- bzw. Ausgleichsentschädigung entspricht dem durchschnittlichen Tageslohn (die Berechnung erfolgt nach der gleichen Methode wie beim Jahresurlaub). Diese Entschädigung darf das 4-Fache des sozialen Mindesttageslohns für mindestens 18-jährige nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten.
Der Arbeitgeber streckt die Vergütung vor, die ihm anschließend vom Staat erstattet wird.