D8n4 - Für welche Aktivitäten kann ein Urlaub für Entwicklungshilfe in Anspruch genommen werden?

Für die Bewilligung des Urlaubs für Entwicklungshilfe kommen die folgenden Einsätze infrage:

  • Reisen in Verbindung mit der Identifikation, Planung, Ausführung, Weiterverfolgung, Überwachung und Bewertung von Entwicklungsprogrammen und -projekten zur Unterstützung von Bevölkerungen in Entwicklungsländern;
  • administrative und finanzielle Verwaltung eines Entwicklungsprogramms oder -projekts zugunsten der Bevölkerungen von Entwicklungsländern, dessen Durchführung einer Nichtregierungsorganisation obliegt;
  • Sitzungen von Experten und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von internationalen Organisationen;
  • im Rahmen von Entwicklungsprogrammen und -projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit organisierte Austausche;
  • jegliche Art von Sitzung in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit, zu der ein luxemburgischer Vertreter von dem für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Minister abgesandt wird.

Zum letzten Mal aktualisiert am