Für die Bewilligung des Urlaubs für Entwicklungshilfe kommen die folgenden Einsätze infrage:
- Reisen in Verbindung mit der Identifikation, Planung, Ausführung, Weiterverfolgung, Überwachung und Bewertung von Entwicklungsprogrammen und -projekten zur Unterstützung von Bevölkerungen in Entwicklungsländern;
- administrative und finanzielle Verwaltung eines Entwicklungsprogramms oder -projekts zugunsten der Bevölkerungen von Entwicklungsländern, dessen Durchführung einer Nichtregierungsorganisation obliegt;
- Sitzungen von Experten und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von internationalen Organisationen;
- im Rahmen von Entwicklungsprogrammen und -projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit organisierte Austausche;
- jegliche Art von Sitzung in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit, zu der ein luxemburgischer Vertreter von dem für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Minister abgesandt wird.