Ja.
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf den Sporturlaub ablehnen, wenn durch die aus dem angefragten Sporturlaub resultierende Abwesenheit des Arbeitnehmers das Risiko erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf den Betrieb des Unternehmens besteht oder der friedliche Ablauf des bezahlten Jahresurlaubs der anderen Arbeitnehmer gefährdet wird.
Für die Berechnung der Anzahl der Tage werden nur Werktage berücksichtigt.