D8m7 - Wer zahlt die Vergütung während des Sporturlaubs?

Der Sporturlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt.

Arbeitnehmer, die in den Genuss des Sporturlaubs gelangen, haben für jeden Urlaubstag Anspruch auf eine dem durchschnittlichen Tageslohn (die Berechnung erfolgt nach der gleichen Methode wie beim Jahresurlaub) entsprechende Ausgleichsentschädigung. Diese Entschädigung darf das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten.

Die Ausgleichsentschädigung für die Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber streckt die Ausgleichsentschädigung vor, die ihm nach Einreichung eines Kostenerstattungsantrags vom Staat erstattet wird.

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