Die Anträge auf Bewilligung eines Jugendurlaubs sind vor dem Beginn des beantragten Urlaubs an das Nationale Jugendwerk (Service National de la Jeunesse - SNJ) zu richten.
Dem Antrag ist das vorläufige Programm der Aktivität beizufügen.
Die Entscheidung zur Bewilligung oder Ablehnung des Urlaubs durch den für die Jugend zuständigen Minister wird dem Antragsteller und dem Arbeitgeber vor Beginn des beantragten Urlaubs mitgeteilt.