Der Jugendurlaub ist auf insgesamt 60 Tage begrenzt. Er darf nicht mehr als 20 Werktage pro Bezugszeitraum von 2 Jahren betragen.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden, wobei jeder Teilurlaub mindestens 2 Tage betragen muss, es sei denn, es handelt sich um eine Reihe von Schulungen, von denen jede nur einen Tag dauert.
Bei Teilzeitarbeitnehmern wird die Zahl der Jugendurlaubstage anteilig berechnet.