Keine Bestimmung des Arbeitsgesetzbuchs verbietet es einem Arbeitnehmer, während des gesetzlichen Urlaubs zu kündigen, bzw. verbietet es dem Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer während des gesetzlichen Urlaubs zu entlassen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer zum Vorgespräch vorzuladen (mindestens 150 Beschäftigte), so kann das Gespräch nicht innerhalb der Urlaubszeit festgesetzt werden.