Der unbezahlte Urlaub steht einer fristgerechten oder fristlosen Kündigung nicht entgegen, obwohl der Arbeitsvertrag während eines solchen Urlaubs ausgesetzt wird.
Das Arbeitsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass es keine Rechtsvorschriften gibt, die es dem Arbeitgeber verbieten, einen Arbeitnehmer während des Urlaubs zur Einlegung einer „Karrierepause“ aufgrund einer Verfehlung oder aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.
In dem konkreten Fall entschied das Gericht jedoch, dass die Kündigungsfrist nicht während der Urlaubszeit, sondern erst nach dem Ende des Urlaubs beginnt.
Auch wenn hier andere Umstände vorlagen, wäre es angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs vom 5. Juni 2003 aufschlussreich, die Stellungnahme des Berufungsgerichtshofs abzuwarten, um festzustellen, ob er die Auffassung bestätigt, dass die Kündigungsfrist nicht mit dem Zeitraum des unbezahlten Urlaubs zusammenfallen kann.