Die im Rahmen des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung in Anspruch genommenen Tage werden nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) vergütet.
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Die im Rahmen des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung in Anspruch genommenen Tage werden nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) vergütet.