Ja.
Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung kann aufgeteilt werden.
Der Arbeitnehmer kann mit seinem Arbeitgeber einen Teilzeiturlaub zur Sterbebegleitung vereinbaren.
In diesem Fall erhöht sich die Dauer anteilig.
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Ja.
Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung kann aufgeteilt werden.
Der Arbeitnehmer kann mit seinem Arbeitgeber einen Teilzeiturlaub zur Sterbebegleitung vereinbaren.
In diesem Fall erhöht sich die Dauer anteilig.