Nein.
Der Tarifvertrag für das Baugewerbe gilt auch für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer.
Das Unternehmen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die es ihm gestattet, im Ausland zu arbeiten. Dazu muss der Antrag unter den gleichen Bedingungen gestellt werden wie ein Antrag auf Genehmigung für Arbeiten in Luxemburg.