D8h7 - Müssen Stahlbauunternehmer den Kollektivurlaub im Hoch- und Tiefbaugewerbe einhalten?

Nein.

Die Bestimmungen des Tarifvertrags für das Baugewerbe gelten nicht für Stahlbauunternehmer.

Demzufolge gilt der Kollektivurlaub nicht für Stahlbauunternehmen.

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