Die Ausnahmegenehmigung zum Kollektivurlaub wird per Einschreiben und E-Mail an das Unternehmen geschickt, das einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung in der vorgeschriebenen Form und Frist und für Arbeiten, für die eine Ausnahmegenehmigung möglich ist, gestellt hat.
Die Ausnahmegenehmigung ist streng auf das antragstellende Unternehmen, das als Empfänger in der Genehmigung angegeben ist, auf den angegebenen Arbeitszeitraum sowie auf die in der Genehmigung angegebene Baustelle und die aufgeführten Arbeiten beschränkt.
Ohne ausdrückliche Zustimmung darf die Genehmigung auf keinen Fall auf andere Unternehmen (wie Unterauftragnehmer des Unternehmens, dem die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde) oder andere Baustellen oder Arbeiten ausgedehnt werden. Die Unterauftragnehmer müssen ebenfalls einen formgerechten Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Die Genehmigung muss sichtbar auf der Baustelle angebracht werden.
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt, die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des Douanes et Accises) und die Polizei können jederzeit Kontrollen durchführen. Diese Aufsichtsbehörden können jederzeit die Einstellung der Arbeiten der Unternehmen verlangen, die nicht über eine Genehmigung des Ad-hoc-Ausschusses des Hoch- und Tiefbaugewerbes verfügen.