D8h23 - Müssen ausländische Unternehmen den in Luxemburg geltenden Kollektivurlaub einhalten?

Ja.

Alle ausländischen Unternehmen müssen die Bestimmungen einhalten, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben.

Ausländische Unternehmen können nur vom Kollektivurlaub abweichen, wenn sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die luxemburgischen Unternehmen.

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