D8h22 - Müssen Vereinigungen ohne Gewinnzweck wie Objectif plein emploi und Proactif den Kollektivurlaub einhalten?

Nein.

Weder die Bestimmungen des Tarifvertrags für das Baugewerbe noch die Bestimmungen des Tarifvertrags für Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbauer sind auf Vereinigungen ohne Gewinnzweck wie Objectif plein emploi und Proactif anwendbar.

Demzufolge gilt der Kollektivurlaub nicht für Vereinigungen ohne Gewinnzweck wie Objectif plein emploi und Proactif.

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