D8h19 - Darf ein Unternehmen, das im Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbau tätig ist, während des Kollektivurlaubs Arbeiten im Ausland durchführen?

Ja.

Gemäß Artikel 2 des Tarifvertrags für Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbauer gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer, die im Großherzogtum Luxemburg Arbeiten im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbau durchführen. 

Ein im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenes Unternehmen darf somit während des Kollektivurlaubs Arbeiten im Ausland durchführen.

Zum letzten Mal aktualisiert am