Ja.
Gemäß Artikel 2 des Tarifvertrags für Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbauer gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer, die im Großherzogtum Luxemburg Arbeiten im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbau durchführen.
Ein im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenes Unternehmen darf somit während des Kollektivurlaubs Arbeiten im Ausland durchführen.