D8h15 - Kann eine Privatperson während des Kollektivurlaubs Bauarbeiten durchführen?

Ja.

Nur Unternehmen, für die der Tarifvertrag für das Baugewerbe gilt, sind von dem entsprechenden Kollektivurlaub betroffen.

Somit kann eine Privatperson eine Mauer in ihrem Garten errichten, ohne den Kollektivurlaub einzuhalten, sofern sie weder ein Bauunternehmen noch Arbeitnehmer für die Durchführung der Bauarbeiten in Anspruch nimmt.

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