D8h12 - Kann eine Einwilligung des Betriebsrats oder der betroffenen Arbeitnehmer eine Ausnahmegenehmigung ersetzen, die vom Ad-hoc-Ausschusses des Hoch- und Tiefbaugewerbes erteilt wird?

Nein.

Der Arbeitgeber darf während des Kollektivurlaubs nur arbeiten, wenn er über eine Ausnahmegenehmigung verfügt, die vom Ad-hoc-Ausschuss erteilt wurde.

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