D8g7 - Welche Fortbildungen kommen für die Gewährung von Bildungsurlaub infrage?

Während des Bildungsurlaubs können die Arbeitnehmer an Kursen teilnehmen, Prüfungen vorbereiten und ablegen, eine wissenschaftliche Arbeit verfassen oder sonstige Arbeiten im Zusammenhang mit einer Fortbildung erledigen, die in Luxemburg oder im Ausland von den folgenden Einrichtungen angeboten werden:

  • Einrichtungen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;

Beispiele

  • weiterführende Schulen;
  • Universitäten;
  • Hochschulen.
  • Berufskammern

Beispiele

  • Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés - CSL);
  • Handelskammer (Chambre de commerce - CC);
  • Handwerkskammer (Chambre des métiers - CDM); 

 

  • privatrechtliche Vereinigungen, die hierfür vom Minister individuell zugelassen sind.

Durch andere Bestimmungen vorgesehene und mitfinanzierte Fortbildungen (insbesondere Fortbildungen, die Teil eines Fortbildungsplans oder -projekts sind) kommen für die Gewährung von Bildungsurlaub nicht infrage.

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