D8g1 - Was versteht man unter individuellem Bildungsurlaub?

Begriffsbestimmung
Der individuelle Bildungsurlaub ist ein Sonderurlaub, den Arbeitnehmer, Selbstständige und Personen, die einen freien Beruf ausüben, nutzen können, um ihre Qualifikationen zu ergänzen, ihr Berufsleben neu auszurichten und ihre Kenntnisse anzupassen oder zu vertiefen.

Während des Bildungsurlaubs können diese Personen an Kursen teilnehmen, Prüfungen vorbereiten und ablegen, eine wissenschaftliche Arbeit verfassen oder sonstige Arbeiten im Zusammenhang mit einer Fortbildung erledigen, die in Luxemburg oder im Ausland von den folgenden Einrichtungen angeboten werden:

  • Einrichtungen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
  • Berufskammern;
  • privatrechtliche Vereinigungen, die hierfür vom Minister individuell zugelassen sind.

 

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