Der unbezahlte Bildungsurlaub muss per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe des jeweiligen Schreibens mit Empfangsbestätigung beim Arbeitgeber beantragt werden.
Der Antrag muss die Art der Fortbildung, die Dauer der Fortbildung, die Fortbildungseinrichtung und den/die beantragten Urlaubszeitraum/Urlaubszeiträume sowie einen Vermerk enthalten, dass eine ausbleibende Antwort des Arbeitgebers binnen 30 Tagen als Bewilligung des Antrags gilt.
Für einen Urlaub von weniger als 3 Monaten muss der Antragsteller eine Vorankündigungsfrist von 2 Monaten beachten.
Für einen Urlaub von 3 Monaten oder mehr beträgt die Vorankündigungsfrist 4 Monate.