D8f3 - Welche Fortbildungen begründen einen Anspruch auf unbezahlten Bildungsurlaub?

Bewilligungsfähig sind Fortbildungen von Einrichtungen in Luxemburg oder im Ausland, die den Status einer öffentlichen oder privaten Schule besitze.

Beispiele

  • weiterführende Schule;
  • Universität;
  • Hochschule.

 

und die von den öffentlichen Behörden anerkannt sind und von diesen anerkannte Zeugnisse ausstellen.

Ebenfalls bewilligungsfähig sind Fortbildungen, die in Luxemburg von den in den Bestimmungen aus Artikel 47 des Gesetzes vom 4. September 1990 erteilt werden und mit einem Diplom oder einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen werden.

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