Arbeitnehmer müssen unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags mit dem Unternehmen eine mindestens 2-jährige Betriebszugehörigkeit bei ihrem Arbeitgeber nachweisen können.
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Arbeitnehmer müssen unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags mit dem Unternehmen eine mindestens 2-jährige Betriebszugehörigkeit bei ihrem Arbeitgeber nachweisen können.