Der Arbeitnehmer muss sich für die Dauer des unbezahlten Urlaubs auf Freiwilligenbasis gegebenenfalls bei der Kranken- und Rentenversicherung versichern. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer davon in Kenntnis setzen.
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Der Arbeitnehmer muss sich für die Dauer des unbezahlten Urlaubs auf Freiwilligenbasis gegebenenfalls bei der Kranken- und Rentenversicherung versichern. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer davon in Kenntnis setzen.