Ja.
Am Tag des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen über den Urlaub aus familiären Gründen (1. Januar 2018) wird der von einem Elternteil in der Altersgruppe des Kindes bereits in Anspruch genommene Urlaub aus familiären Gründen von der Höchstzahl der in der betreffenden Altersgruppe zu gewährenden Tage abgezogen.
Diese Regelung gilt nur für die ersten beiden Altersgruppen, also für Kinder zwischen 0 und 13 Jahren, wohingegen die letzte Gruppe eine Alterskategorie betrifft, die von den früheren Bestimmungen nicht berücksichtigt wurde, und zwar die Alterskategorie zwischen 15 und 18 Jahren, für die eine zusätzliche Bedingung gilt, da der Urlaub aus familiären Gründen ausschließlich im Falle des Krankenhausaufenthalts des Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren in Anspruch genommen werden kann.
Vor dem 1. Januar 2018 war der Urlaub aus familiären Gründen für Kinder, für die die Sonderzulage für behinderte Kinder bezogen wird, und für Kinder unter 15 Jahren auf 2 Tage pro Jahr bzw. 4 Tage pro Jahr beschränkt.