Jeder Elternteil, der die in FAQ D8d3 genannten Bedingungen erfüllt, hat auf Antrag individuell Anspruch auf Elternurlaub.
Die beiden Elternteile können ihren Elternurlaub gleichzeitig nehmen.
Wenn beide Elternteile, die die Bedingungen erfüllen, den Elternurlaub gleichzeitig beantragen, müssen sie in ihrem jeweiligen Antrag angeben, welcher der beiden den 1. und welcher den 2. Elternurlaub nimmt. Bei Uneinigkeit steht der 1. Elternurlaub demjenigen zu, dessen Familienname in alphabetischer Reihenfolge als erster kommt.