Im Falle eines Arbeitgeberwechsels während der 12 Monate vor dem Elternurlaub kann dieser nur mit der Einwilligung des neuen Arbeitgebers bewilligt werden.
Im Falle eines Arbeitgeberwechsels während des Elternurlaubs kann dieser fortgesetzt werden, sofern der neue Arbeitgeber einwilligt, oder er kann unterbrochen werden, ohne dass der Elternteil das bereits bezogene Elterngeld erstatten muss.