Um Elterngeld zu beziehen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde, der Zukunftskasse (Caisse pour l'Avenir des Enfants - CAE, ehemals Nationale Kasse für Familienleistungen (Caisse nationale des prestations familiales - CNPF)), gestellt werden.
Dieser Antrag ist anhand des entsprechenden Formulars zu stellen, das bei der CAE abgeholt oder auf ihrer Website heruntergeladen werden kann..
Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Arbeitgeber bescheinigte Formular muss der CAE schnellstmöglich zurückgesandt werden.
Mit dem Antrag und nach der Geburt sind bestimmte Belege einzureichen.
1. Elternurlaub
(im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub)
Dem Antrag beizufügen:
- Bankidentitätsnachweis (relevé d'identité bancaire)
- Nicht-Gebietsansässige: kürzlich ausgestellte Wohnbescheinigung mit Angabe aller Familienmitglieder
Bei der CAE nach der Geburt einzureichende Belege:
- Geburtsurkunde
- Nicht-Gebietsansässige: kürzlich ausgestellte Wohnbescheinigung mit Angabe aller Familienmitglieder
Bei der CAE im Falle einer Adoption später einzureichende Belege:
- Kopie des Adoptionsantrags mit Datum der Hinterlegung beim Gericht (oder Adoptionsbeschluss, falls vorhanden)
- Nicht-Gebietsansässige: kürzlich ausgestellte Wohnbescheinigung mit Angabe aller Familienmitglieder
2. Elternurlaub
(bis zum 6. bzw. 12. Geburtstag (im Falle einer Adoption) des Kindes)
Dem Antrag im Falle einer Geburt beizufügen:
- Geburtsurkunde
- Bankidentitätsnachweis (relevé d'identité bancaire)
- Nicht-Gebietsansässige: kürzlich ausgestellte Wohnbescheinigung mit Angabe aller Familienmitglieder
Dem Antrag im Falle einer Adoption beizufügen:
- Kopie des Adoptionsantrags mit Datum der Hinterlegung beim Gericht (oder Adoptionsbeschluss, falls vorhanden)
- Bankidentitätsnachweis (relevé d'identité bancaire)
- Nicht-Gebietsansässige: kürzlich ausgestellte Wohnbescheinigung mit Angabe aller Familienmitglieder
Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es geschuldet wird, unter der Bedingung, dass der Antrag und die Belege fristgerecht eingereicht wurden. Im Falle einer verspäteten Einreichung des Antrags oder der Belege wird es gezahlt, sobald die CAE den Antrag bearbeitet hat.
Die Eltern müssen alle Auskünfte und Daten liefern, die für die Feststellung der Erfüllung der zwecks Bewilligung des Elterngeldes vorgesehenen Bedingungen als notwendig erachtet werden. Sie müssen binnen eines Monats jedes Ereignis melden, das eine Herabsetzung oder Einstellung ihres Elterngeldanspruchs bewirken könnte.
Die Verwaltungen und öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere die Sozialversicherungsträger, sowie die betroffenen Arbeitgeber müssen der CAE sämtliche Auskünfte liefern, die diese zwecks Überprüfung der Bedingungen für die Bewilligung des Elternurlaubs und die Berechnung des Elterngeldes einholen möchte.