Der Elternurlaub ist ein individueller Anspruch, d. h. sowohl die Mutter (oder Adoptivmutter) als auch der Vater (oder Adoptivvater) eines Kindes, das noch keine 6 Jahre alt ist, kann ihn unter gewissen Bedingungen in Anspruch nehmen.
Der Elternurlaub muss mindestens 1 Tag vor dem 6. Geburtstag des Kindes beginnen.