Ja.
Während des Elternurlaubs wird der Arbeitsvertrag ausgesetzt.
Während des Vollzeitelternurlaubs wird der Arbeitsvertrag vollständig ausgesetzt.
Während des Teilzeitelternurlaubs wird der Arbeitsvertrag teilweise ausgesetzt.
Während des nicht zusammenhängenden Elternurlaubs wird der Arbeitsvertrag während der einzelnen Elternurlaubszeiträume anteilig ausgesetzt.