Der Elternurlaub im Sinne der vorliegenden FAQ unterliegt den Artikeln L. 234-43 bis L. 234-48 des Arbeitsgesetzbuchs in ihrer durch das am 1. Dezember 2016 in Kraft getretene Gesetz vom 3. November 2016 geänderten Fassung.
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Der Elternurlaub im Sinne der vorliegenden FAQ unterliegt den Artikeln L. 234-43 bis L. 234-48 des Arbeitsgesetzbuchs in ihrer durch das am 1. Dezember 2016 in Kraft getretene Gesetz vom 3. November 2016 geänderten Fassung.