Wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung erfüllt sind, muss der Arbeitnehmer diesenach dem bei seinem Arbeitgeber geltenden Verfahren zur Urlaubsbeantragung ausdrücklich beantragen.
Stellt der Arbeitnehmer einen solchen Antrag nicht, verfällt sein Urlaub nach Ablauf des nächsten Vortragszeitraums (je nach Fall der 31. März oder der 31. Dezember).