D17c35 - Genießen die Arbeitnehmervertreter der paritätischen Kommission besonderen Schutz?

Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertreter der paritätischen Kommission der Nationalen Schlichtungsstelle unrechtmäßig entlassen, diskriminiert oder benachteiligt oder ihnen Diskriminierung oder Benachteiligung angedroht haben, zu Schadenersatz verurteilt werden.

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