Die Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrags beläuft sich auf mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre ab dem Datum seines Inkrafttretens.
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Die Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrags beläuft sich auf mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre ab dem Datum seines Inkrafttretens.