D17a7 - Besitzt der Betriebsrat ein Recht auf Bekanntmachung und Veröffentlichung seiner Mitteilungen, Berichte und Stellungnahmen?

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen diejenigen Betriebsräte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 2015 bereits bestanden. Sie üben ihr Amt bis zu den nächsten Wahlen weiter aus.

Ja.

Der Aushang der Mitteilungen, Berichte und Stellungnahmen des Betriebsrats und des/der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt nach freiem Ermessen auf Anschlagtafeln, die diesem Zweck vorbehalten sind, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den ihnen durch das Arbeitsgesetzbuch zugewiesenen Aufgaben stehen.

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