Der Betriebsrat hat einen Informations- und Konsultationsauftrag in folgenden Bereichen:
- Stellungnahme und Unterbreitung von Vorschlägen bezüglich jeglicher Verbesserung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und der sozialen Lage der Belegschaft des Betriebs;
- Stellungnahme zur Ausarbeitung oder Abänderung der Dienst- oder Betriebsordnung und strenge Überwachung der Einhaltung derselben;
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Änderung der Betriebsordnung;
- Mitwirkung an der Berufsausbildung im Betrieb und an der Verwaltung von etwaigen Ausbildungszentren in Betrieben mit über 100 Arbeitnehmern;
- Mitwirkung an der Ausarbeitung und Durchführung der Ausbildung;
- Förderung der Integration von aufgrund von Unfällen oder anderweitig behinderten Arbeitnehmern und Einsatz für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die den körperlichen und geistigen Fähigkeiten dieser Arbeitnehmer angemessen sind;
- Mitwirkung an der Gestaltung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeit und des Arbeitsplatzes und von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten;
- Mitwirkung an der Umsetzung der Politik zur Verhinderung von Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz;
- Vorabstellungnahme im Falle der Einführung, Abänderung oder Abschaffung eines Systems der betrieblichen Altersversorgung;
- Stellungnahme zu Fragen bezüglich der Arbeitszeiten;
- Stellungnahme zu den Plänen für die berufliche Weiterbildung;
- Mitwirkung an der Gestaltung der Maßnahmen zugunsten jugendlicher Arbeitnehmer und Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen, welche die Arbeitsbedingungen und den Schutz junger Arbeitnehmer betreffen;
- Mitwirkung an der Durchführung der internen Wiedereingliederungen;
- Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.
Darüber hinaus wird der Betriebsrat über die Situation, die Struktur und die wahrscheinliche Entwicklung der Beschäftigung im Unternehmen anhand einer halbjährlichen Statistik, die nach Geschlechtern aufgegliedert ist, bezüglich Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Entlassungen, Vergütungen und Weiterbildung der Arbeitnehmer informiert.
Der Betriebsrat wird informiert und angehört über Entscheidungen, die zu wesentlichen Veränderungen bei der Arbeitsorganisation oder in Bezug auf die Arbeitsverträge führen können (z. B. Massenentlassung, Unternehmensübertragung, Rückgriff auf Zeitarbeitskräfte), sowie über Berufseingliederungs- und Berufseinführungsverträge und die Verwaltung der sozialen Werke.
Der Betriebsrat wird über die Einführung und Änderung der besonderen Regelung bezüglich des Rechts auf Nichterreichbarkeit informiert und angehört. Falls das Unternehmen mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigt, muss die Einrichtung oder die Änderung der besonderen Regelung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat vorgenommen werden.