D17a41 - Kann der Betriebsrat Sprechstunden für die Belegschaft einrichten?

Ja.

Der Betriebsrat kann für die Belegschaft des Unternehmens Sprechstunden einrichten, die in seinen Räumlichkeiten stattzufinden haben.

Es ist zu unterscheiden, ob dem Betriebsrat freigestellte Betriebsratsmitglieder angehören oder nicht:

  • Wenn dem Betriebsrat ein oder mehrere freigestellte Mitglieder angehören, werden die Sprechstunden von diesen Betriebsratsmitgliedern während der Arbeitszeit zu den vom Betriebsrat festgelegten und dem Arbeitgeber vorab mitgeteilten Uhrzeiten abgehalten.
  • Gehören dem Betriebsrat keine freigestellten Mitglieder an, können die Sprechstunden außerhalb oder in der Arbeitszeit liegen. Im letztgenannten Fall müssen die Sprechstunden mit dem Unternehmensleiter abgestimmt werden; sie werden auf das Zeitguthaben der Betriebsratsmitglieder angerechnet.

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