Ja.
Der Betriebsrat kann für die Belegschaft des Unternehmens Sprechstunden einrichten, die in seinen Räumlichkeiten stattzufinden haben.
Es ist zu unterscheiden, ob dem Betriebsrat freigestellte Betriebsratsmitglieder angehören oder nicht:
- Wenn dem Betriebsrat ein oder mehrere freigestellte Mitglieder angehören, werden die Sprechstunden von diesen Betriebsratsmitgliedern während der Arbeitszeit zu den vom Betriebsrat festgelegten und dem Arbeitgeber vorab mitgeteilten Uhrzeiten abgehalten.
- Gehören dem Betriebsrat keine freigestellten Mitglieder an, können die Sprechstunden außerhalb oder in der Arbeitszeit liegen. Im letztgenannten Fall müssen die Sprechstunden mit dem Unternehmensleiter abgestimmt werden; sie werden auf das Zeitguthaben der Betriebsratsmitglieder angerechnet.