D17a40 - Kann der Betriebsrat eine Versammlung aller Beschäftigten einberufen?

Ja.

Der Betriebsrat kann einmal im Jahr eine Vollversammlung mit der gesamten Belegschaft des Betriebs abhalten.

Die Versammlung, die in geschlossener Sitzung stattfindet, wird vom Betriebsratsvorsitzenden und vom Unternehmensleiter, der zu dieser Versammlung eingeladen werden kann, einberufen.

Darüber hinaus kann der Gleichstellungsbeauftragte die Belegschaft einmal im Jahr nach Geschlechtern getrennt versammeln.

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