D17a38 - Worin besteht die Ausübung gewerkschaftlicher Rechte?

Betriebsratsmitglieder, die aufgrund einer durch eine Gewerkschaft mit landesweiter Tariffähigkeit vorgelegten Liste gewählt worden sind, haben das Recht:

  • nach freiem Ermessen gewerkschaftliche Mitteilungen auszuhängen, wobei der Arbeitgeber eine Kopie der ausgehängten Mitteilungen erhält;
  • nach freiem Ermessen Flugblätter und gewerkschaftliche Publikationen im Betrieb an im gemeinsamen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegten Örtlichkeiten verteilen.
     

Anmerkung
Ein Betriebsratsmitglied, das keiner Gewerkschaft mit landesweiter Tariffähigkeit angehört, besitzt dieselben Rechte, sofern auf diese Gewerkschaft die absolute Mehrheit der Mitglieder entfällt, aus denen sich der Betriebsrat zusammensetzt.

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