Nachdem sie den Unternehmensleiter davon in Kenntnis gesetzt haben und sofern der Betriebsablauf nicht gestört wird, haben die Mitglieder des Betriebsrats das Recht, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, um die ihnen durch diesen Titel übertragenen Aufgaben wahrzunehmen, ohne dass ihre Vergütung gemindert wird.
Der Arbeitgeber kann die Ausübung des Rechts eines Betriebsratsmitglieds, seinen Arbeitsplatz für die Ausübung seines Amts zu verlassen, nur aus zwingenden Gründen ablehnen, die mit den Abläufen des Betriebs zusammenhängen.